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Teilnahmebedingungen für Fort- und Weiterbildungen

Akademie für psychologischen Wissenstransfer (APW) GmbH Nerongsallee 35, 24939 Flensburg · info@teach-love.de · +49 461 40684273


Teil A – Vertragsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle mehrteiligen Fort- und Weiterbildungen der Akademie für psychologischen Wissenstransfer (APW) GmbH (nachfolgend „APW“ oder „wir“), insbesondere für die Weiterbildung Sexual- und Paarberatung (Kurscode SB770). Sie gelten unabhängig davon, ob die Weiterbildung online, in Präsenz oder hybrid stattfindet.

(2) Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Widersprechen sich beide Texte, gehen diese Teilnahmebedingungen vor. Individuelle Vereinbarungen, zum Beispiel ein vereinbarter Ratenplan, gehen beiden vor.

(3) Begriffe:

a) Kursbeginn ist der erste Termin des Hauptkurses (Modul 1). Wir nennen dieses Datum in der Kursbeschreibung und in der Anmeldebestätigung. Vorgeschaltete Einführungs- oder Grundlagentermine zählen dabei nicht mit, auch wenn sie im Preis enthalten sind. b) Erster Termin ist der erste Veranstaltungstag überhaupt, einschließlich vorgeschalteter Einführungs- oder Grundlagentermine. c) Ende der Weiterbildung ist der letzte Termin laut Kursbeschreibung. d) Durchgang ist eine Gruppe mit eigenem Terminplan (zum Beispiel „Hamburg 2026/27“). e) Modul ist ein Unterrichtstermin bzw. -block laut Terminplan der Kursbeschreibung.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Art des Abschlusses

(1) Sie müssen die in der Kursbeschreibung genannten fachlichen Voraussetzungen erfüllen und weisen dies auf Anfrage nach.

(2) Unsere Weiterbildungen führen zu einem Zertifikat der APW bzw. unserer Kooperationspartner. Das ist ein privatrechtlicher Abschluss und kein staatlich anerkannter Berufsabschluss. Die Weiterbildung berechtigt für sich genommen nicht zur Ausübung der Heilkunde, insbesondere nicht zur Ausübung von Psychotherapie. Welche Tätigkeit Sie danach anbieten dürfen, richtet sich nach Ihrer eigenen Grundqualifikation und den für Sie geltenden Vorschriften.

(3) Die Weiterbildung enthält Anteile von Selbstreflexion und Selbsterfahrung zu Themen wie Sexualität, Beziehung und Intimität. Diese Anteile können persönlich berühren. Die Weiterbildung ist keine Therapie und ersetzt keine therapeutische Begleitung. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine ausreichende psychische Stabilität. Ob und was Sie von sich persönlich erzählen, entscheiden Sie selbst.

(4) Befinden Sie sich zum Zeitpunkt der Anmeldung oder während der Weiterbildung in einer akuten psychischen Krise oder in einer Situation, die Ihre Teilnahme erheblich belastet, bitten wir Sie, uns das mitzuteilen. Wir suchen dann gemeinsam mit Ihnen eine Lösung (siehe § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 4).

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Sie melden sich über das Anmeldeformular auf teach-love.de, per E-Mail oder schriftlich an. Mit der Anmeldung geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags ab. Vor dem Absenden des Formulars können Sie Ihre Eingaben jederzeit prüfen und korrigieren.

(2) Wir nehmen Ihre Anmeldung innerhalb von 10 Tagen durch eine Anmeldebestätigung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) an oder lehnen sie ab. Mit der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande. Einen Anspruch auf Annahme gibt es nicht. Wir lehnen eine Anmeldung insbesondere ab, wenn die Teilnahmevoraussetzungen fehlen. Sind alle Plätze vergeben, bieten wir Ihnen einen Platz auf der Warteliste an.

(3) Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.

(4) KOMPASS-Förderung: Möchten Sie eine KOMPASS-Förderung nutzen, melden Sie sich bitte erst verbindlich an, wenn Ihnen der Qualifizierungsscheck vorliegt. Vorher können Sie einen Platz unverbindlich reservieren. Wählen Sie im Anmeldeformular die KOMPASS-Förderung aus, gilt Ihre Anmeldung als solche unverbindliche Reservierung. Die Reservierung begründet keine Zahlungspflicht. Wir halten den Platz bis zu dem Datum frei, das wir Ihnen bei der Reservierung nennen.

(5) Diese Teilnahmebedingungen und unsere AGB können Sie jederzeit unter teach-love.de/teilnahmebedingungen und teach-love.de/allgemeine-geschaeftsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken. Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular erhalten Sie zusätzlich mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 4 Teilnahmegebühr, Anzahlung und Zahlung

(1) Es gilt die Teilnahmegebühr, die zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung in der Kursbeschreibung angegeben ist. Welche Leistungen enthalten sind, steht dort ebenfalls. Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind nicht enthalten, soweit die Kursbeschreibung nichts anderes sagt.

(2) Anzahlung: Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie eine Rechnung über die Anzahlung. Ihre Höhe steht in der Kursbeschreibung. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und wird vollständig auf die Teilnahmegebühr angerechnet. Melden Sie sich weniger als 14 Tage vor dem ersten Termin an, ist die Anzahlung sofort fällig.

(3) Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, gilt § 5 Abs. 2.

(4) Restbetrag: Den Restbetrag zahlen Sie nach Ihrer Wahl

a) in einer Summe bis spätestens einen Monat vor Kursbeginn oder b) in monatlichen Raten nach dem Ratenplan, den wir Ihnen mit der Rechnung übermitteln. Die letzte Rate ist spätestens zum Ende der Weiterbildung fällig.

Melden Sie sich weniger als einen Monat vor Kursbeginn an, ist der Restbetrag bei Einmalzahlung mit Rechnungsstellung fällig. Die Ratenzahlung kostet keinen Aufpreis. Die Raten sind jeweils zu dem im Ratenplan genannten Datum fällig.

(5) Förderungen: Nutzen Sie eine Förderung (zum Beispiel KOMPASS, einen Bildungsgutschein eines Landes oder eine Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber), gelten ergänzend die Bedingungen des Förderprogramms. Für die Erfüllung der Fördervoraussetzungen sind Sie selbst verantwortlich. Ihre Zahlungspflicht uns gegenüber besteht unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Sie eine Förderung erhalten. Bitte beachten Sie: Pausieren, Umbuchen oder Nachholen kann Fördervoraussetzungen, insbesondere Fristen, gefährden.

(6) Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

(7) Das Zertifikat stellen wir aus, sobald die Teilnahmegebühr vollständig bezahlt ist und die Voraussetzungen nach § 11 erfüllt sind.

§ 5 Zahlungsverzug

(1) Zahlen Sie einen fälligen Betrag nicht, erinnern wir Sie zunächst. Mahnungen per E-Mail sind kostenfrei. Für jede Mahnung per Post nach Eintritt des Verzugs berechnen wir pauschal 2,50 €. Außerdem können wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Sie können nachweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(2) Zahlungsrückstand vor Kursbeginn: Ist ein vor Kursbeginn fälliger Betrag (einschließlich der Anzahlung) auch nach einer Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht bezahlt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir können dann als Schadensersatz die Beträge verlangen, die nach § 7 Abs. 2 bei einem Rücktritt zum selben Zeitpunkt angefallen wären. § 7 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend.

(3) Zahlungsrückstand während der Weiterbildung: Ist eine fällige Rate auch nach einer Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nicht bezahlt, können wir Ihre Teilnahme bis zum Zahlungseingang sperren, einschließlich Ihrer Zugänge (zum Beispiel Zoom-Links und Materialien). Ihre Zahlungspflicht bleibt bestehen. Termine, die Sie in dieser Zeit versäumen, zählen als Fehlzeiten. Sie können sie nach § 11 Abs. 3 nachholen.

(4) Gesamtfälligkeit: Sind Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten vollständig und insgesamt mit mindestens 10 % der Teilnahmegebühr in Verzug, können wir Ihnen schriftlich eine Frist von 14 Tagen setzen und ankündigen, dass sonst der gesamte Restbetrag fällig wird. Zahlen Sie innerhalb dieser Frist nicht, ist der gesamte noch offene Betrag sofort fällig.

(5) Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Unter den Voraussetzungen von Absatz 4 können wir den Vertrag außerdem aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall können wir die restliche Teilnahmegebühr als Schadensersatz verlangen. Davon ziehen wir ab, was wir durch Ihr Ausscheiden an Aufwendungen sparen oder durch die Neubesetzung Ihres Platzes einnehmen. Ihnen bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 6 Widerrufsrecht

(1) Sie können Ihre Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieses Widerrufsrecht räumen wir allen Teilnehmenden ein, also auch denen, die die Weiterbildung für ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit buchen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt es als gesetzliches Widerrufsrecht, für alle anderen als vertragliches. Für Teilnehmende, die keine Verbraucher sind, endet das vertragliche Widerrufsrecht in jedem Fall 14 Tage nach Vertragsschluss. Die Einzelheiten und ein Muster-Widerrufsformular stehen in unserer Widerrufsbelehrung. Bei einem Widerruf erstatten wir Ihnen alle Zahlungen einschließlich der Anzahlung, abzüglich eines etwaigen Wertersatzes nach Absatz 2.

(2) Liegt der erste Termin innerhalb der Widerrufsfrist, erbringen wir Leistungen vor Fristablauf nur, wenn Sie dies ausdrücklich verlangen (zum Beispiel per E-Mail). Widerrufen Sie danach, zahlen Sie uns einen Betrag, der dem Anteil der bis zu Ihrem Widerruf erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der Weiterbildung entspricht.

(3) Die Regeln zu Rücktritt und Umbuchung (§§ 7 und 8) gelten erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht bleibt davon unberührt.

§ 7 Rücktritt vor Kursbeginn

(1) Sie können bis zum Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen, am besten per E-Mail an info@teach-love.de. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihre Erklärung bei uns eingeht.

(2) Bei einem Rücktritt gilt:

Eingang des Rücktritts Folge
mehr als 4 Monate vor Kursbeginn Wir erstatten die Anzahlung abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 50 €.
4 Monate bis 1 Monat vor Kursbeginn Die Anzahlung wird nicht erstattet. Weitere Kosten fallen nicht an. Darüber hinaus geleistete Zahlungen erstatten wir.
weniger als 1 Monat vor Kursbeginn 50 % der Teilnahmegebühr. Die Anzahlung wird darauf angerechnet.
ab Kursbeginn oder bei Nichterscheinen ohne Rücktritt volle Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen (siehe § 9)

(3) Können wir Ihren Platz bei einem Rücktritt weniger als einen Monat vor Kursbeginn mit einer Person von der Warteliste besetzen, behalten wir nur die Anzahlung ein.

(4) Ihnen bleibt in allen Fällen der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweilige Pauschale.

(5) Wir empfehlen den Abschluss einer Seminar-Rücktrittsversicherung.

§ 8 Umbuchung und Pausieren

(1) Umbuchung vor Kursbeginn: Bis zum Kursbeginn können Sie auf einen späteren Durchgang derselben Weiterbildung umbuchen, sofern dort ein Platz frei ist. Die Umbuchungsgebühr beträgt 50 €. Ihre Zahlungen werden übertragen. Für den neuen Durchgang gilt dessen Teilnahmegebühr.

(2) Eine kostenpflichtige Umbuchung ist pro Vertrag einmal möglich. Für jede weitere Änderung gelten die Rücktrittsregeln aus § 7.

(3) Treten Sie später vom neuen Durchgang zurück, richten sich die Fristen aus § 7 nach dem Beginn des neuen Durchgangs. Haben Sie weniger als 4 Monate vor dem ursprünglichen Kursbeginn umgebucht, wird die Anzahlung auch bei einem späteren Rücktritt nicht erstattet. Haben Sie weniger als einen Monat vor dem ursprünglichen Kursbeginn umgebucht, gilt bei einem späteren Rücktritt mindestens die Folge, die bei einem Rücktritt zum Zeitpunkt der Umbuchung eingetreten wäre.

(4) Pausieren während der Weiterbildung: Können Sie aus einem nachvollziehbaren Grund (zum Beispiel Krankheit, Schwangerschaft, Pflege von Angehörigen oder eine persönliche Krise) nicht weitermachen, können Sie die Weiterbildung unterbrechen. Die fehlenden Module setzen Sie dann in einem späteren Durchgang fort. Das muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihres ursprünglichen Durchgangs geschehen und setzt voraus, dass dort Plätze frei sind. Die Gebühr dafür beträgt einmalig 50 €. Bei nachgewiesener Krankheit, in Härtefällen nach § 9 Abs. 2 oder in den Fällen des § 10 Abs. 4 verzichten wir darauf. Die Teilnahmegebühr bleibt geschuldet. Einen angepassten Ratenplan können wir mit Ihnen vereinbaren. Können wir Ihnen innerhalb dieser 24 Monate keinen Platz anbieten, erstatten wir den Anteil der Teilnahmegebühr für die nicht erbrachten Module.

(5) Wechsel der Kursvariante: Bietet eine Weiterbildung mehrere Varianten an (zum Beispiel online oder mit Präsenzteil), können Sie im Rahmen freier Plätze wechseln. Die Preisdifferenz wird ausgeglichen. Ein Wechsel in die günstigere Variante ist nur bis 4 Monate vor Kursbeginn möglich.

§ 9 Vertragsdauer, Abbruch und Kündigung

(1) Der Vertrag ist für die in der Kursbeschreibung angegebene Dauer der Weiterbildung fest abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist deshalb nicht vorgesehen. Gesetzliche Kündigungsrechte, die nicht abbedungen werden können, bleiben unberührt. Nehmen Sie an Terminen nicht teil oder brechen Sie die Weiterbildung ab, ohne den Vertrag wirksam gekündigt zu haben, bleibt die Teilnahmegebühr geschuldet. Wir rechnen an, was wir dadurch an Aufwendungen ersparen.

(2) Härtefälle: Können Sie die Weiterbildung wegen eines schwerwiegenden Grundes (zum Beispiel einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls im engen Umfeld) nicht fortsetzen, sprechen Sie uns bitte zeitnah an. Vorrangig bieten wir Ihnen an, ohne Gebühr zu pausieren (§ 8 Abs. 4). Ist eine Fortsetzung auch später dauerhaft unmöglich und weisen Sie das nach, können Sie den Vertrag kündigen. Als Nachweis genügt eine ärztliche Bescheinigung ohne Diagnose bzw. ein vergleichbarer Beleg. Sie zahlen dann die Teilnahmegebühr anteilig für die bis dahin durchgeführten Module, mindestens aber die Anzahlung. Mehrzahlungen erstatten wir.

(3) Das Recht beider Seiten, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.

§ 10 Ausschluss von der Teilnahme

(1) Wir können Sie von der weiteren Teilnahme ausschließen und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei

a) einem schweren oder wiederholten Verstoß gegen die Regeln der Zusammenarbeit (Teil B), insbesondere gegen die Vertraulichkeit, b) diskriminierendem, belästigendem oder grenzverletzendem Verhalten gegenüber Teilnehmenden oder Dozierenden, c) erheblicher Störung des Kursablaufs, d) unerlaubten Bild- oder Tonaufnahmen, e) wesentlich falschen Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen, f) einem Verhalten, das berufsethischen Standards der Beratung grob widerspricht, g) Zahlungsverzug unter den Voraussetzungen von § 5 Abs. 4.

(2) Vor einem Ausschluss mahnen wir Sie ab und geben Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere in den Fällen von Absatz 1 b) und d), ist eine Abmahnung entbehrlich.

(3) Haben Sie den Ausschluss durch schuldhaftes vertragswidriges Verhalten veranlasst, können wir die restliche Teilnahmegebühr als Schadensersatz verlangen, abzüglich ersparter Aufwendungen und Einnahmen aus einer Neubesetzung Ihres Platzes. Ihnen bleibt der Nachweis offen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ein Zertifikat erhalten Sie nicht.

(4) Zeigt sich während der Weiterbildung, dass die Teilnahme Sie aktuell erkennbar überfordert oder die Arbeit der Gruppe gefährdet, führt die Kursleitung ein Gespräch mit Ihnen. Sie kann Ihnen eine Pause empfehlen und in begründeten Fällen nach billigem Ermessen eine Unterbrechung festlegen. Das ist kein Ausschluss. Sie können die Weiterbildung dann in einem späteren Durchgang ohne Gebühr fortsetzen (§ 8 Abs. 4).

§ 11 Anwesenheit, Zertifikat und Nachholen

(1) Voraussetzungen für das Zertifikat sind

a) die Teilnahme an mindestens 90 % der Unterrichtseinheiten (höchstens 10 % Fehlzeit) und b) die Leistungsnachweise laut Kursbeschreibung. Bei der Weiterbildung SB770 sind das derzeit die Präsentation eines eigenen Falls in der Supervisionsgruppe, drei schriftliche Fallbeschreibungen und ein abschließendes Zertifizierungsgespräch.

Für zusätzliche Zertifizierungen gelten die Anforderungen laut Kursbeschreibung.

(2) In Online-Modulen gilt als anwesend, wer live mit eingeschalteter Kamera teilnimmt.

(3) Nachholen: Überschreiten Ihre Fehlzeiten 10 %, können Sie die fehlenden Module in einem späteren Durchgang nachholen, sofern dort Plätze frei sind. Das muss innerhalb von 24 Monaten nach dem Ende Ihres Durchgangs geschehen. Bei nachgewiesener Krankheit oder einem anderen wichtigen Grund ist das Nachholen kostenfrei, sonst berechnen wir einmalig 50 €.

(4) Für versäumte Termine erstatten wir keine Gebühren.

§ 12 Änderungen und Absage durch die APW

(1) Mindestteilnehmerzahl: Wird die in der Kursbeschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Weiterbildung bis spätestens 4 Wochen vor dem ersten Termin absagen. Wir erstatten dann alle Zahlungen vollständig oder buchen Sie auf Wunsch kostenfrei auf einen späteren Durchgang um.

(2) Ausfall einzelner Termine: Fällt ein Termin aus, etwa wegen Krankheit einer oder eines Dozierenden, bieten wir einen Ersatztermin an oder setzen eine gleich qualifizierte Vertretung ein. Können wir Leistungen endgültig nicht erbringen, erstatten wir den darauf entfallenden Anteil der Teilnahmegebühr.

(3) Online statt Präsenz: Wird die Durchführung in Präsenz aus Gründen unmöglich oder unzumutbar, die wir nicht zu vertreten haben (zum Beispiel Streik, Unwetter, behördliche Anordnungen, Ausfall des Veranstaltungsraums oder eine Infektionslage), können wir Präsenztermine live online durchführen. Sie können die betroffenen Präsenztermine stattdessen in einem späteren Durchgang kostenfrei in Präsenz nachholen, sofern dort Plätze frei sind.

(4) Zumutbare Änderungen: Aus sachlichen Gründen, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren (zum Beispiel Erkrankung von Dozierenden oder Wegfall des Veranstaltungsraums), können wir Dozierende durch gleich qualifizierte Personen ersetzen, einzelne Termine um bis zu 8 Wochen verlegen und den Veranstaltungsort innerhalb derselben Stadt ändern. Terminverlegungen teilen wir mindestens 4 Wochen vorher mit, außer bei kurzfristigem Ausfall nach Absatz 2. Können Sie einen verlegten Termin nicht wahrnehmen, holen Sie ihn kostenfrei nach (§ 11 Abs. 3). Inhalte entwickeln wir fachlich weiter, soweit Gesamtumfang und Ziel der Weiterbildung erhalten bleiben. Ist Ihnen eine Änderung nicht zumutbar, können Sie den Vertrag kündigen. Wir erstatten Ihnen dann den Anteil der Teilnahmegebühr für die noch nicht erbrachten Leistungen.

(5) Reise- und Übernachtungskosten ersetzen wir nur nach Maßgabe von § 15. Buchen Sie Anreise und Unterkunft bitte möglichst stornierbar.

§ 13 Unterrichtsform, Technik und Aufzeichnungen

(1) Die Weiterbildung wird synchron vermittelt: in Präsenz oder live per Videokonferenz (derzeit Zoom), jeweils mit der Möglichkeit, Fragen in Echtzeit an die Lehrenden zu stellen. Aufzeichnungen, Skripte und sonstige Materialien ergänzen den Live-Unterricht. Sie ersetzen ihn nicht und machen deutlich weniger als die Hälfte des Unterrichtsumfangs aus.

(2) Für Online-Module benötigen Sie eine stabile Internetverbindung und ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und aktueller Software. Für die Technik auf Ihrer Seite sind Sie selbst verantwortlich. Verpassen Sie Inhalte wegen technischer Probleme auf Ihrer Seite, erstatten wir keine Gebühren.

(3) Selbsterfahrungs- und Fallarbeitsanteile zeichnen wir nicht auf. Ob einzelne Theorieteile aufgezeichnet und bereitgestellt werden, teilen wir vorab mit. Ein Anspruch auf Aufzeichnungen besteht nicht.

(4) Teilnehmende dürfen keine Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen und keine Bildschirmfotos der Gruppe machen, weder online noch in Präsenz.

§ 14 Urheberrecht

Alle Unterlagen, Skripte und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen sie nur für Ihre persönliche Weiterbildung nutzen. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung für eigene Kurse ist ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt.

§ 15 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Wir vermitteln Wissen und Methoden nach bestem fachlichen Stand. Einen bestimmten Lernerfolg oder beruflichen Erfolg schulden wir nicht.

§ 16 Datenschutz

Wir verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung der Weiterbildung, zur Abrechnung und, soweit Sie eine Förderung nutzen, zur Abwicklung mit der Förderstelle. Angaben zu Ihrer Gesundheit (zum Beispiel im Zusammenhang mit Pausieren oder Härtefällen) verarbeiten wir nur, soweit Sie sie uns mitteilen und sie für die Durchführung des Vertrags nötig sind. Eine Teilnehmendenliste mit Kontaktdaten geben wir nur mit Ihrer Einwilligung an die Gruppe weiter. Alles Weitere steht in unserer Datenschutzerklärung unter teach-love.de/datenschutzerklaerung.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt das nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Flensburg.

(3) Änderungen dieser Teilnahmebedingungen gelten nur für Verträge, die nach der Änderung geschlossen werden.

(4) Ist eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.


Teil B – Regeln der Zusammenarbeit

Diese Regeln sind Bestandteil des Teilnahmevertrags. Sie schützen jede Person in der Gruppe und machen offenes Arbeiten an persönlichen Themen erst möglich.

1. Vertraulichkeit Was andere Teilnehmende über sich, ihre Beziehungen oder ihre Klientinnen und Klienten erzählen, bleibt in der Gruppe. Sie geben keine Namen, Geschichten oder erkennbaren Details an Dritte weiter, auch nicht an Partnerinnen, Partner oder Familie. Das gilt auch nach dem Ende der Weiterbildung.

2. Fallarbeit Fälle aus Ihrer Praxis bringen Sie nur anonymisiert ein, sodass keine Person erkennbar ist. Unterliegen Sie einer beruflichen Schweigepflicht (zum Beispiel nach § 203 StGB), beachten Sie diese eigenverantwortlich.

3. Online-Setting Sie nehmen allein und ungestört an den Online-Modulen teil. Niemand sonst sieht oder hört mit. Nutzen Sie bei Bedarf Kopfhörer. Die Kamera bleibt eingeschaltet. Bitte nehmen Sie nicht unterwegs oder beim Autofahren teil.

4. Freiwilligkeit und Grenzen Selbsterfahrung ist ein Angebot. Sie entscheiden, was Sie teilen. Sie dürfen jederzeit „Stopp“ sagen, eine Übung aussetzen oder den Raum kurz verlassen. Merken Sie, dass Sie etwas stark belastet, sprechen Sie bitte die Kursleitung an.

5. Respekt Wir arbeiten mit einer Vielfalt von Lebens- und Beziehungsformen, sexuellen Orientierungen und Identitäten. Abwertende, diskriminierende oder sexuell grenzverletzende Äußerungen und Handlungen haben in der Gruppe keinen Platz.

6. Keine Aufnahmen Fotos, Ton- und Videoaufnahmen sowie Bildschirmfotos der Gruppe sind untersagt.

7. Verbindlichkeit Sie sind pünktlich. Wenn Sie einen Termin verpassen oder später kommen, geben Sie der Kursleitung vorher Bescheid.

8. Keine Akquise Die Gruppe ist kein Ort für Werbung oder die Gewinnung von Klientinnen und Klienten.

9. Ansprechperson Bei Konflikten, Grenzverletzungen oder Beschwerden wenden Sie sich an die Kursleitung oder an info@teach-love.de. Wir behandeln Ihr Anliegen vertraulich.

10. Hausrecht In Präsenzveranstaltungen übt die Kursleitung das Hausrecht aus.